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Art. 2.5.2 · Nutzweise
BZO Bülach · S. 15 · Original-PDF
2.5.2 Nutzweise
1Es sind nur Nutzungen zugelassen, welche der Nutzungsstruktur des jeweiligen Weilers entsprechen. Zulässig sind namentlich Wohnen, Landwirtschaft, Kleinhandwerk, Kleingewerbe udgl.
2Nicht zulässig sind Betriebe, die für die Weiler übermässigen Verkehr hervorrufen oder die grössere Flächen innerhalb und ausserhalb der Gebäude als Lagerflächen benötigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.