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Art. 2.4.4 · Aussichtsschutz
BZO Bülach · S. 15 · Original-PDF
2.4.4 Aussichtsschutz
1In den im Zonenplan bzw. im Aussichtsschutzplan bezeichneten Gebieten südlich und westlich des Areals Volleberen (Lindenhof) dürfen die höchsten Punkte der Bedachung und der Bepflanzung die Kote von 431.50 m ü. M. nicht überschreiten.
2Kamine über dieser Kote sind zulässig, soweit sie die Aussicht nicht beeinträchtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.