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Art. 2.2.5 · Brandmauern
BZO Bülach · S. 11 · Original-PDF
2.2.5 Brandmauern Die Fassaden sind unter Wahrung des bisherigen Brandmauersystems zu gliedern, dass ihre Teile den bisherigen Hausbreiten entsprechen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.