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Art. 2.2.11 · Umgebungsgestaltung
BZO Bülach · S. 12 · Original-PDF
2.2.11 Umgebungsgestaltung Die Umwandlung von Gärten in Autoabstellplätze ist, ausser in besonderen Fällen, verboten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.