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Art. 2.1.2 · Umbau, Sanierung und Wiederaufbau in den Kernzonen KB und KC
BZO Bülach · S. 9 · Original-PDF
2.1.2 Umbau, Sanierung und Wiederaufbau in den Kernzonen KB und KC
1Gebäude und Gebäudeteile dürfen unter Beibehaltung des bisherigen Gebäudeprofils (Lage, Grundriss, kubische Gestaltung, Dachform und Firstrichtung) umgebaut oder ersetzt werden.
2Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden
3Für Umbauten, Sanierungen und den Wiederaufbau gemäss Absatz 1 finden die Vorschriften bezüglich Gebäudehöhe, Gebäudelänge bzw. Gesamtlänge oder Grenzabstände keine Anwendung.
4Unterschutzstellungen bleiben vorbehalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.