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Art. 2.1.1 · Nutzweise

BZO Bülach · S. 9 · Original-PDF

2.1.1 Nutzweise

1Neben Wohnungen sind Büros, Ateliers, Praxen, Läden, Restaurants, Hotels und andere höchstens mässig störende Betriebe zulässig.

2Vorbehalten bleiben die Wohnanteil-Bestimmungen der einzelnen Kernzonen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.