← BZO Bülach · Inhaltsverzeichnis

Art. 13.3 · Besondere Bauvorschriften

BZO Bülach · S. 40 · Original-PDF

13.3 Besondere Bauvorschriften

1Die zonengemässe Baumassenziffer darf um höchstens einen Zehntel überschritten werden.

2Die Gebäudehöhe darf wie folgt heraufgesetzt werden:

–in den Zonen W 3.0 und WG 3.0A auf max. 13.50 m

–in den Zonen W 1.6, W1.9, W2.2 und WG 2.2 auf max. 10.50 m

3Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt.

4Gegenüber Nachbargrundstücken gelten die zonengemässen Grenzabstände.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.