← BZO Bassersdorf · Inhaltsverzeichnis
Art. 69 · Untergeschosse
BZO Bassersdorf · S. 45 · Original-PDF
1In den Zonen W1/1.1, W2L/1.5, W2D/1.9 und W3/2.5 ist an Hanglagen gemäss Abs. 2 zusätzlich ein natürlich anfallendes Untergeschoss gestattet.
2Als Hanglagen gelten Grundstücke mit einem durchschnittlichen Gefälle in Falllinie gemessen von mehr als 15% innerhalb des bebaubaren Bereiches. 45/61 Wegleitung
zu Art. 71 - Spiel- und Ruheflächen, Gärten § 248 PBG
zu Art. 72 - Baumschutz und Begrünung § 76 PBG Die Pflanzenliste kann auf der Bauverwaltung eingesehen werden. 46/61 Bau- und Zonenordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.