← BZO Bassersdorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 67 · Höhenerleichterung Alternativenergie

BZO Bassersdorf · S. 45 · Original-PDF

Alternativenergieanlagen dürfen bei guter Gestaltung die zulässigen Fassadenhöhen überschreiten sowie die Abstände unterschreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.