← BZO Bassersdorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 62 · Herabsetzung des Grundabstandes

BZO Bassersdorf · S. 43 · Original-PDF

bei Reduktion der zulässigen Vollgeschosszahl Der Grundabstand darf in den Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewerbeanteil je weggelassenes anrechenbares Vollgeschoss um 1.0 m bis auf 3.5 m herabgesetzt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.