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Art. 6 · Zweck und Nutzung
BZO Bassersdorf · S. 13 · Original-PDF
1Die Kernzone bezweckt die Erhaltung und massvolle Ergänzung des Ortskerns in seinem Charakter, seiner räumlichen und baulichen Struktur.
2Zugelassen sind Wohnungen und mässig störende Betriebe.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.