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Art. 5 · Verhältnis der Pläne
BZO Bassersdorf · S. 11 · Original-PDF
Die Kernzonenpläne und die Ergänzungspläne gehen, soweit sie Anordnungen und Abgrenzungen treffen, dem Zonenplan vor. 11/61 Wegleitung
zu Art. 6 Kernzone § 50 PBG Gemäss § 50 PBG dient die Ausweisung von Kernzonen der Erhaltung oder Erweiterung der Eigenarten eines bestehenden Ortsbildes. Beispiele für "mässig störende" Betriebe gemäss der Praxis des Regierungsrates und des Verwaltungsgerichts finden sich bei den Hinweisen zu Art. 29 der BZO. 12/61 Bau- und Zonenordnung 2 Bauzonen 2.1 Kernzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.