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Art. 57 · Zulässigkeit
BZO Bassersdorf · S. 4 · Original-PDF
41 Art. 57 Zulässigkeit In allen Wohnzonen sind Terrassenhäuser zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.