Art. 55 · Gestaltungspflicht Kirchgasse
BZO Bassersdorf · S. 39 · Original-PDF
Für das Gebiet Kirchgasse gelten zudem folgende gebietsspezifische Anforderungen:
–Die Sicht auf die Kirche von der Kirchgasse her ist bestmöglich zu erhalten.
–Es ist eine Wegverbindung zwischen Mösliwiese und Kirchgasse sowie auf der Kirchgasse für die Öffentlichkeit offen zu halten.
–Neubauten sind zulässig, wenn sie sich besonders gut in die Ortskernsituation einordnen.
–Die bestehenden Inventarobjekte samt zugehörigem Freiraum an ortsbildprägender Lage sind rücksichtsvoll und angemessen einzubinden.
–Die bestehende Parkierung ist bei Bebauung in die Bebauung zu integrieren. 39/61 Wegleitung
zu Art. 56 - Aussichtsschutz §§ 75, 203 PBG
zu Art. 57 - Terrassenhäuser § 77 PBG
zu Art. 58 - Zulässigkeit Besondere Bauvorschriften § 77 PBG Bei der in Abs. 4 erwähnten Profillinie handelt es sich um die parallel zum massgebenden Terrain verlaufende Linie im Abstand der zulässigen Fassadenhöhe (senkrecht gemessen). 40/61 Bau- und Zonenordnung
3.3 Aussichtsschutz
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.