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Art. 3 · Verbindlichkeit der Pläne

BZO Bassersdorf · S. 11 · Original-PDF

1Die in Art. 2 genannten rechtsverbindlichen Pläne liegen im Bausekretariat der Gemeinde auf.

2Die mit der Bauordnung abgegebenen, verkleinerten Pläne sind nicht rechtsverbindlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.