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Art. 2 · Massgebende Pläne

BZO Bassersdorf · S. 11 · Original-PDF

1Für die Abgrenzung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen ist der Zonenplan im Massstab 1:5'000 massgebend.

2Für die Kernzonen gelten die Kernzonenpläne im Massstab 1:1'000.

3Für die Waldabstandslinien und für den Aussichtsschutz Hueb, Hasenbüel und Ratzenhalde gelten die Ergänzungspläne im Massstab 1:500 bzw. 1:2'000. Für die Gewässerabstandslinien gelten die Ergänzungspläne im Massstab 1:1'000.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.