Art. 33 · Aussenraum
BZO Baureglement Waengi · S. 13 · Original-PDF
Str.u.W. Vo. § 11, Oberflächenwasser SN 640 050, Grundstückzufahrten
1Aussenräume privater Grundstücke sind so zu gestalten, dass zusammen mit den Bauten und Anlagen eine gute Gesamtwirkung entsteht.
2Die versiegelten Flächen sind auf das erschliessungstechnisch bedingte Minimum zu beschränken.
3Reklameanlagen und feste Einrichtungen mit kommerziellem Verwendungszweck (z.B. Warenautomaten) sind namentlich in Lage, Grösse, Farbe und Lichtstärke dem Landschafts-, Orts-, Quartier- oder Strassenbild anzupassen. Plakate dürfen nur auf Plakatwänden oder Litfasssäulen angebracht werden. In der Dorfzone sind Fremdreklamen untersagt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.