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Art. 32 · Dächer

BZO Baureglement Waengi · S. 13 · Original-PDF

1Dachneigungen von über 45° sind nur bei untergeordneten Dachflächen zulässig. Untergeordnet sind Dachflächen, wenn sie weniger als 10% der gesamten Dachfläche eines Gebäudes ausmachen.

2Bei Dächern, die auf Strassen, Plätze oder Trottoirs auskragen, sind bei

Neigungen über 30º Schneefänge anzubringen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.