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Art. 30 · Bauen an Hanglagen
BZO Baureglement Waengi · S. 12 · Original-PDF
PBV § 29, Attikageschosse PBV § 39, Terrassenhäuser PBG § 72 Abs. 1, Baureife
1Bauten in Hanglagen erhalten einen Zuschlag zur talseitigen Fassadenhöhe, welcher der Differenz der berg- und talseitig gemessenen Fassadenhöhe entspricht. Der Zuschlag beträgt höchstens 1.0 m.
2Ab einer Hangneigung von 20° müssen Attikageschosse gemäss § 29 PBV talseitig um das Mass ihrer Höhe zurückversetzt sein. Wängi Baureglement Seite 13
Allgemeine Gestaltungsvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.