Art. 7 · Kernzone
BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 8 · Original-PDF
1Die Kernzone umfasst bestehende oder neu zu schaffende Ortsteile mit zentrumsbildender Funktion und publikumsintensiver Nutzung. Zulässig sind Wohn-, Geschäfts- und Gewerbebauten, die mit ihrer baulichen und nutzungsbezogenen Gestaltung dem Zweck der Zone entsprechen. Betriebe dürfen höchstens mässig stören. Kernzone
2Bei einer Mischnutzung mit einem Gewerbeanteil von 20 % bis 90 % von der Basisausnützung erhöht sich die zulässige Ausnützungsziffer auf das Mass mit Gewerbebonus gemäss Art. 24. Massgebend für die Berechnung ist die entsprechende Parzelle.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.