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Art. 6 · Wohn- und Gewerbezonen

BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 8 · Original-PDF

1In den Wohn- und Gewerbezonen sind neben Wohnungen auch Betriebe erwünscht. Diese dürfen höchstens mässig stören. Wohn- und Gewerbezonen

2Bei einer Mischnutzung mit einem Gewerbeanteil von 20 % bis 70 % von der Basisausnützung erhöht sich die zulässige Ausnützungsziffer auf das Mass mit Gewerbebonus gemäss Art. 24. Massgebend für die Berechnung ist die entsprechende Parzelle.

3In drei- und viergeschossigen Zonen sind nur Häuser mit mindestens drei Wohneinheiten zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.