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Art. 40 · Allgemeines

BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 21 · Original-PDF

1Bauten und Anlagen haben sich gut ins Orts- und Landschaftsbild einzufügen. Dabei ist der spezifische Charakter der Umgebung entsprechend zu berücksichtigen. Allgemeines

2Die Renovation und der Umbau von Altbauten ist stilgerecht durchzuführen. Bei erhaltenswerten Bauten gemäss Art. 57 steht die Restaurierung im Vordergrund.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.