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Art. 39 · Velo- / Mofaabstellplätze

BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 20 · Original-PDF

1Bei Neubauten und wesentlichen Umbauten sind für Velos und Mofas gut zugängliche, gedeckte Abstellplätze zu erstellen. Dabei gilt der folgende Minimalbedarf: Velo- / Mofaabstellplätze

a)für Wohnbauten 1 Platz pro bewohnbares Zimmer;

b)für Dienstleistungsbetriebe und Verkaufsgeschäfte 1 Platz pro 100 m2 anrechenbare Bruttogeschossfläche;

c)für Gewerbe und Industrie 1 Platz pro 4 Arbeitsplätze.

2In Mehrfamilienhäusern ist zudem ein ausreichend dimensionierter, abschliessbarer Einstellraum für Velos vorzusehen. Dieser muss von aussen treppenfrei erreichbar sein. IV. Gestaltungsvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.