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Art. 7 · Dorfzone

BZO Baureglement Arbon · S. 5 · Original-PDF

2Neu-, An- und Umbauten sind sorgfältig in das Ortsbild einzuordnen.

3Zulässig sind Wohnbauten, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Mischbauten und landwirtschaftliche Betriebe.

4Das Mass der zulässigen Gebäudelänge und Nutzung bestehender Bauten bemisst sich an der bestehenden Siedlungsstruktur. Diese weist in der Regel hofartig angeordnete, zweigeschossige Baukörper mit Satteldacheindeckung und offene, mit der Landschaft verzahnte Freiräumen auf. Es gilt namentlich die Stellung, das Volumen, die traditionellen Gestaltungselemente und die Proportionen der geschützten Kulturobjekte zu übernehmen. Eine Addition von gleichen Bautypen ist nicht zulässig. Dach- und Nebenräume können ausgebaut werden, sofern dadurch der Charakter des Gebäudes nicht wesentlich verändert wird.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.