Art. 6 · Altstadtzone
BZO Baureglement Arbon · S. 5 · Original-PDF
1Die Altstadtzone A umfasst ein Gebiet mit gemischter Nutzung unter spezieller Beachtung des Ortsbildes und einer ausgewogenen Nutzungsvielfalt. Zulässig sind Wohnungen, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Mischbauten.
2Das Mass der zulässigen Baudichte bemisst sich an der bestehenden, umgebenden Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung der dazugehörigen Freiräume. Dach- und Nebenräume können ausgebaut werden.
3Um- und Neubauten haben besondere Rücksicht auf die historischen Baustrukturen zu nehmen und sich in die Altstadt einzufügen. In geschlossenen Gassen ist auf eine harmonische Abfolge der Fassaden zu achten; freistehende Einzelbauten sind durch solche in gleicher Art zu ersetzen.
4Sofern keine öffentlichen Interessen verletzt werden, können zum Schutz des Ortsbildes und zur Siedlungserneuerung nach Abwägung der beteiligten privaten Interessen Ausnahmen von kommunalen Vorschriften oder Plänen bewilligen.
1Die Dorfzone D umfasst Gebiete, die der gemischten baulichen Nutzung dienen und bezwecken die Erhaltung, Erneuerung und Pflege der vorhandenen Bausubstanz und der Freiräume.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.