Art. 8 · Kernzone
BZO Baureglement Arbon · S. 6 · Original-PDF
1Die Kernzone K umfasst Ortsteile mit zentrumsbildender Funktion und dient der Quartierversorgung mit gemischter baulicher Nutzung.
2Zulässig sind Wohnbauten, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Mischbauten.
3Bei einer Mischnutzung mit einem dauernden Gewerbe- oder Dienstleistungsanteil bei einer Hauptnutzfläche von mindestens 20 Prozent gilt eine um
15Prozent höhere Nutzungsdichte als ohne entsprechenden Gewerbe- oder Dienstleistungsanteil. .
4Neuüberbauungen müssen eine hochwertige Architektur aufweisen und sich sorgfältig in die städtebauliche Situation einfügen. Die Projektentwicklung hat über ein qualifiziertes Verfahren wie Wettbewerb oder Studienauftrag zu erfolgen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.