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Art. 24 · Bauweise

BZO Baureglement Arbon · S. 12 · Original-PDF

In sämtlichen Zonen des Baugebietes ist eine offene und halb offene Bauweise zulässig, in der Altstadtzone und der Kernzone auch die geschlossene Bauweise. III Bauvorschriften 1. Massvorschriften Für alle Gebäude gilt der Grenzabstand gemäss Masstabelle in Art. 23.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.