← BZO Arbon · Inhaltsverzeichnis
Art. 25 · Grenzabstand
BZO Baureglement Arbon · S. 12 · Original-PDF
a.Allgemein
1Für An- und Kleinbauten gilt ein Grenzabstand von mindestens 3.00 m. Davon ausgenommen sind Gerätehäuschen mit einer Grundfläche von weniger als 9.00 m2 und einer Gesamthöhe von höchstens 2.20 m. Diese dürfen bis 0.50 m an die Grenze gebaut werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.