Art. 13 · Kleingartenzone
BZO Baureglement Arbon · S. 7 · Original-PDF
1Die Kleingartenzone KG umfasst Gebiete für die Schaffung und Erhaltung zusammenhängender Pflanzanlagen für Kleingärten im Rahmen des nichtgewerblichen Gartenbaus.
2Es sind die nachfolgenden Bauten und Anlagen zulässig: 1. Pro Kleingartenzone ist eine Gemeinschaftsbaute mit maximal 100.00 m2 Grundfläche und maximal 3.50 m Fassadenhöhe; 2. Garten- und Gerätehäuschen mit maximal 12.00 m2 Grundfläche pro Pflanzanlage.
3Für eine zusammenhängende Pflanzanlage, welche über eine Trägerschaft verfügt, kann gestützt auf ein Gesamtkonzept und ein dazugehöriges Benützungsreglement, eine Baubewilligung für die Gesamtanlage erteilt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.