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Art. 14 · Freihaltezone

BZO Baureglement Arbon · S. 7 · Original-PDF

1Freihaltezonen Fh umfassen Gebiete, die aus Gründen der Kommunalplanung oder des Natur- und Heimatschutzes sowie zum Schutz von Aussichtspunkten nicht überbaut werden dürfen.

2Sie bezwecken insbesondere: 1. die Gliederung der Bauzonen; 2. die Schaffung von Grünflächen samt Anlagen zur Erholung.

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3Zulässige Bauten und Anlagen haben sich in ihrer Gestaltung in die Grünfläche einzufügen. Bauten und Anlagen für temporäre Veranstaltungen sind zulässig.

7 3. Nichtbauzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.