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Art. 4 · Sondernutzungsplanpflicht
BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 6 · Original-PDF
Sondernutzungsplanpflicht Die im Bauzonenplan bezeichneten Flächen dürfen nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Sondernutzungs- bzw. Gestaltungsplan vorliegt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.