Art. 4a · Sondernutzungsplanung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 6 · Original-PDF
1Die im Bauzonenplan schwarz gestrichelt-bandierten Flächen dürfen nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt. Sondernutzungsplanung 2Der Stadtrat kann ausnahmsweise auf einen Gestaltungsplan verzichten, wenn die architektonische und städtebauliche Qualität, die Erreichung der in der BNO festgelegten Ziele sowie die Wahrung der öffentlichen Interessen gemäss § 21 BauG mit anderen Massnahmen (z.B. Wettbewerbsverfahren, Vertragslösungen, Einbezug des Stadtrates) sichergestellt ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.