Art. 13 · Arbeitszone AR
BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 14 · Original-PDF
1Die Arbeitszone AR ist für industrielle und gewerbliche Bauten sowie Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Wohnungen sind nur für betrieblich an den Standort gebundenes Personal gestattet. Arbeitszone AR Ausgeschlossen sind folgende Nutzungen: - Verteil- und Logistikzentren, Betriebe, deren Haupttätigkeit am Standort in der Zofinger Arbeitszone im Transport, Lagern und Konfektionieren von Waren besteht, sofern sie eine Lagerfläche von mehr als 500 m2 oder mehr als 3 Abstellplätze für Transportfahrzeuge aufweisen. - Flächenintensive Sport- und Freizeitanlagen, wie Kunsteisbahnen, Fussball- und Tennisplätze usw. - Einkaufszentren sowie grössere Verkaufsläden über 500 m2 Nettoladenfläche. Im Bereich zwischen der Henzmann- und der Strengelbacherstrasse und auf einer Bautiefe von 100 m ab der östlichen Zonengrenze sind Verkaufsflächen für den täglichen und periodischen Bedarf bis insgesamt 1'500 m2 zulässig. - Permanente Abstell- und Lagerflächen, die nicht in Zusammenhang mit einem in der Zone ansässigen Produktions- oder Verarbeitungsbetrieb stehen.
2Gegenüber angrenzenden Wohn- und Wohn-/Gewerbezonen sind in der Arbeitszone die Grenz- und Gebäudeabstände der benachbarten Zone einzuhalten.
3Der Stadtrat kann unter gebührender Berücksichtigung der industriellen Erfordernisse sowie der öffentlichen und privaten Interessen, insbesondere des Ortsbildschutzes, geringfügige Abweichungen bezüglich der zulässigen Gebäudehöhe zulassen.
4In der Arbeitszone AR Mülital sind Bauten und Anlagen sorgfältig in die landschaftliche und bauliche Umgebung einzuordnen. Bauten, Aussen- und Erschliessungsanlagen sind schonend in die Topografie einzupassen, eine genügende Durchgrünung muss gewährleistet sein. Emissionen auf das angrenzende Wohngebiet sind durch geeignete bauliche und betriebliche Dispositionen so weit zu reduzieren, wie sie technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sind. Bei Neu- und wesentlichen Umbauten ist das Einhalten dieser Forderungen von einem unabhängigen Fachgutachter zu überprüfen.
5Die gelb bandierten Flächen dürfen erst überbaut werden, wenn die Hochwasserschutzmassnahmen entlang der Wigger soweit realisiert sind, dass für den Fall HQ100 keine Überflutungsgefahr mehr besteht.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.