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Art. 12 · Altstadtzone A, Verfahren

BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 13 · Original-PDF

1Detaillierte Ausführungsbestimmungen zum Bauen in der Altstadt werden in einem Reglement gemäss § 48 BNO festgehalten. Es ist wegweisend für die Beurteilung von Bau- und Umnutzungsgesuchen. Altstadtzone A, Verfahren

2In der Altstadtzone sind Baugesuche der Stadtbildkommission zur Stellungnahme zu unterbreiten. Zur Abklärung der Rahmenbedingungen wird eine Kontaktaufnahme vor dem Ausarbeiten eines Bauprojekts empfohlen.

3Vor Inangriffnahme von Bauarbeiten ist den zuständigen Instanzen Gelegenheit für baugeschichtliche Untersuchungen zu geben.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.