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Art. 14 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA

BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 15 · Original-PDF

1Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA ist für dem öffentlichen Interesse dienende Bauten und Anlagen bestimmt. Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA

2Die Baumasse und Abstände werden vom Stadtrat unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen festgelegt. Gegenüber angrenzenden Wohnzonen sind deren Grenz- und Gebäudeabstände einzuhalten.

3Einzelbäume, Gehölze und Hecken in der Zone ÖBA sind in ihrem Bestand möglichst zu erhalten und angemessen zu pflegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.