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Art. 3 · Kulturlandplan, Bauzonenplan

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 4 · Original-PDF

Der Kulturlandplan 1: 5'000 und der Bauzonenplan 1: 2'500 sind Bestandteile dieser Bau- und Nutzungsordnung. Sie können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Reproduktionen in anderem Massstab dienen zur Orientierung und sind nicht rechtsverbindlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.