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Art. 2 · Übergeordnetes Recht

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 4 · Original-PDF

Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts bleiben vorbehalten. 2. RAUMPLANUNG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.