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Art. 4 · Gestaltungsplanung
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 4 · Original-PDF
1Die im Bauzonenplan bezeichneten Flächen dürfen nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt.
2Für einen Gestaltungsplan besteht bezüglich der Ausnützungsziffer der gleiche Rahmen wie bei einer Arealüberbauung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.