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Art. 49 · Ausrichtung und Organisation von Wohnungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 36 · Original-PDF

1Die Ausrichtung von Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse (Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustim­ men. Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind nicht ge­ stattet. Ausrichtung und Organisation von Wohnungen

2Wohnungsgrundrisse sind gut und flexibel nutzbar zu organisieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.