Art. 48 · Allgemeine Anforderungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 35 · Original-PDF
i Hinsichtlich Sicherheit, Fundation, Konstruktion, Materialien und Feuchtigkeitsisolation gelten die anerkannten Regeln der Baukunst als Richtlinie. Dies gilt auch hinsichtlich des Schutzes vor Erdbeben, Hoch wassern, Stürmen, Hagel, Schnee, Erdrutschen und anderen Naturge fahren.
2Der Gemeinderat kann auf Kosten der Bauherrschaft eine Begutach tung durch Fachleute anordnen und besondere Massnahmen verlangen, soweit überwiegende öffentliche Interessen dies erfordern. Fachgutach ten können eingeholt werden, namentlich bei ortsbaulich, architekto nisch, juristisch, bau-, Verkehrs- oder lärmschutztechnisch sowie weite rer Belange bezüglich des Umweltschutzes problematischen Lösungen. 32
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.