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Art. 48 · Allgemeine Anforderungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 35 · Original-PDF

i Hinsichtlich Sicherheit, Fundation, Konstruktion, Materialien und Feuchtigkeitsisolation gelten die anerkannten Regeln der Baukunst als Richtlinie. Dies gilt auch hinsichtlich des Schutzes vor Erdbeben, Hoch­ wassern, Stürmen, Hagel, Schnee, Erdrutschen und anderen Naturge­ fahren.

2Der Gemeinderat kann auf Kosten der Bauherrschaft eine Begutach­ tung durch Fachleute anordnen und besondere Massnahmen verlangen, soweit überwiegende öffentliche Interessen dies erfordern. Fachgutach­ ten können eingeholt werden, namentlich bei ortsbaulich, architekto­ nisch, juristisch, bau-, Verkehrs- oder lärmschutztechnisch sowie weite­ rer Belange bezüglich des Umweltschutzes problematischen Lösungen. 32

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.