Art. 50 · Raummasse, Fenstergrösse, Nebenräume
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 36 · Original-PDF
Die nachstehend aufgeführten Masse gelten bei Neubauten als Mini malanforderung. Bei Umbauten sind sie anzustreben:
a)Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume: Raummasse, Fenstergrösse, Nebenräume Lichte Höhe Vollgeschoss: > 2,4 m Lichte Höhe Dachgeschoss: > 2,4 m auf mind. 50 % der Fläche ab 1,5 m Raumhöhe Vw der Bodenfläche: Dachflächen fenster können für die Berechnung mit dem Faktor 1,5 eingesetzt werden. Fensterfläche: ■Die Fenster müssen ins Freie führen-Au&nafimsweise- können-elnzelfteR-äumc-übcr oinon Wintergarten oder eine-verglaste-Veranda belichtet und belüftet werden, s&fem eine einwandfreie Belüftung gewährleistet ist
–Raumflächen für Wohn- und Schlafräume: min. 1 Raum alle weiteren Räume > 16 m2 > 12 m2 Raumflächen für Wohnräume in 1-Zimmer-Wohnungen: >20 Raumflächen in Mehrfamilienhäusern: min. 1 Schlafraum viereckige Fläche von > 14 m2 sowie Mindestbreite von 3 m
b)Nebenräume in Mehrfamilienhäusern:
–Abstellraum pro Wohnung mind. 4 m2 innerhalb der Wohnung Keller oder Estrich für eine 1-Zimmer-Wohnung: mind. 4 m^ Keller oder Estrich für jedes weitere Zimmer: 1 m^ zusätzlich
c)Die Wohnungen haben mit Ausnahme von Einzimmer- und Dachwoh nungen gut benutzbare Garten-, Terrassen-, Balkon- oder Loggiaflächen mit einer minimalen Fläche von 8 m2 aufzuweisen.
d)Bei Mehrfamilienhäusern beträgt die Mindestbreite von Vorplätzen, Treppen und Gängen 1.20 m. 33
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.