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Art. 43 · Ausnützungsbonus

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 33 · Original-PDF

Für verglaste Sitzplätze, Balkone oder Wintergärten ausserhalb der Gebäudehülle und ohne heiztechnische Installationen wird ein Ausnüt­ zungsbonus von max. 20 m^ pro Wohneinheit gewährt.

2Werden in den zweigeschossigen Wohnzonen (W2) auf einem Grund­ stück von weniger als 2'000 m2 pro Wohneinheit durchschnittlich weni­ ger als 330 m^ anrechenbare Grundstücksfläche konsumiert, erhöht sich die zulässige Ausnützungsziffer um 15 %. Unabhängig von der Parzel­ lengrösse gilt diese Erhöhung der Ausnützungsziffer auch für Terras­ senhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten, sofern die Hangneigung mehr als 20 % beträgt. Die qualitativen Anforderungen gemäss Areal­ überbauung (§ 39 BauV) sind sinngemäss anzuwenden. Zur Beurteilung solcher Bauvorhaben kann der Gemeinderat zulasten des Gesuchstel­ lers ein Fachgutachten einholen.

3Die Erleichterung gemäss Abs. 2 ist mit der Erleichterung gemäss § 44 Abs. 2 sowie mit jenen von § 35 BauV (Minergie) und § 39 BauV (Areal­ überbauung) nicht kombinierbar.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.