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Art. 42 · Optimale Baulandnutzung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 33 · Original-PDF

i Das Bauland ist im Rahmen der baurechtlichen und ortsbaulichen Ge­ gebenheiten optimal auszunützen. Die Baubewilligung kann verweigert werden, wenn ein Grundstück offensichtlich unzweckmässig ausgenützt wird und der Nachweis einer später möglichen zonengemässen Über­ bauung nicht erbracht werden kann.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.