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Art. 33 · Oberflächenwasserschutz

BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 28 · Original-PDF

i |n Hang- und Muldenlagen ist der Gefährdung durch Oberflächenab­ fluss angemessen Rechnung zu tragen.

2Gebäudeöffnungen wie Hauszugänge, Fensteröffnungen, Abfahrten und Lichtschächte sind ausreichend erhöht oder wasserdicht auszufüh­ ren. 25

2Die Baubewilligungsbehörde kann, wenn nötig, auf Kosten der Bau­ herrschaft eine Begutachtung durch Fachleute anordnen. Soweit über­ wiegende öffentliche Interessen es erfordern, kann die Baubewilligungs­ behörde weitergehende Massnahmen verlangen oder Bauvorhaben un­ tersagen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.