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Art. 33 · Oberflächenwasserschutz
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 28 · Original-PDF
i |n Hang- und Muldenlagen ist der Gefährdung durch Oberflächenab fluss angemessen Rechnung zu tragen.
2Gebäudeöffnungen wie Hauszugänge, Fensteröffnungen, Abfahrten und Lichtschächte sind ausreichend erhöht oder wasserdicht auszufüh ren. 25
2Die Baubewilligungsbehörde kann, wenn nötig, auf Kosten der Bau herrschaft eine Begutachtung durch Fachleute anordnen. Soweit über wiegende öffentliche Interessen es erfordern, kann die Baubewilligungs behörde weitergehende Massnahmen verlangen oder Bauvorhaben un tersagen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.