Art. 10 · Gestaltungsplangebiet „Wirtshüsli
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 12 · Original-PDF
Das Gestaltungsplangebiet «Wirtshüsli» bezweckt eine auf die Lage an der K 104 abgestimmte Überbauung mit Dienstleistungs-, Gewerbe- und Wohnnutzungen. Gestaltungsplangebiet „Wirtshüsli“ 9
2Für das Gestaltungsplangebiet gelten folgende Zielvorgaben:
–qualitativ hochwertige Architektur und ökologisch wertvolle Frei räume,
–städtebauliche Reaktion auf die K 104 mit entsprechender Volu menverteilung und Setzung der Bauten entlang der K 104 (Schliessung des Strassenraumes). Für die erste Bautiefe ent lang der K 104 (ca. 30 m) gelten folgende Auflagen:
–Gebäudeorientierung und -gestaltung sowie Anlagen und Frei räume sind nachweislich in Bezug zum Strassenraum der K 104 zu setzen, ■ Haupteingänge und die Hauptfassaden sind attraktiv auszuge stalten, so dass monotone Fluchten vermieden werden, ■ in den Erdgeschossen sind Wohnnutzungen nur auf der stras senabgewandten Seite zulässig.
–rationelle und flächensparende Anordnung der Erschliessungsund Parkierungsanlagen, unterirdische Sammelgaragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.