← BZO Rheinfelden · Inhaltsverzeichnis
Art. 70 · Zuständigkeit
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 78 · Original-PDF
Zuständigkeit Die Benennung der Strassen, Wege und Plätze sowie die Strassennummerierung der Bauten sind Sache des Gemeinderates.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.