Art. 17 · Zone für Bauten und Anlagen für öff. Dienste
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 16 · Original-PDF
Bauten und Anlagen für öffentliche Dienste ÖBA Frei AZ: Ausnützungsziffer ES: Empfindlichkeitsstufe BNO: Hinweis Artikel Bau- und Nutzungsordnung BNO Rheinfelden 16 Grundnutzungszonen Siedlung Art. 17 Zone für Bauten und Anlagen für öffentliche Dienste Nutzung
1Zulässige Nutzung Bauten und Anlagen für öffentliche Dienste gemäss der nach stehenden Zweckbestimmung. Zweck
2Zweckbestimmung Die im Nutzungsplan Siedlung ausserhalb der Altstadt ausgewie senen Zonen für Bauten und Anlagen für öffentliche Dienste die nen folgenden Zweckbestimmungen: BNO Rheinfelden 26 Zweckbestimmungen 1 Altersheim Kloos 2 Schulanlage Schützenmatt 3 Park- und Festplatz Schützenweg 4 Grünanlage Magdenerbach 5 Reformierte Kirche 6 Römisch-Katholische Kirche 7 Bezirksverwaltung
8 Stadtpark-West 9 Altersheim Lindenstrasse 10 Kindergarten Robersten 11 Reformiertes Kirchgemeindezentrum 12 Schulanlage Robersten 13 Kindergarten Flossländeweg 14 Werkhof Stadtforstverwaltung 15 Regionalspital 16 Werkhof + Wehrdienste Einwohnergemeinde 17 Waldfriedhof 18 Gemeindedienste 19 Kindergarten Kohlplatz 20 Kindergarten Dianapark 21 Sportanlage Schiffacker 22 Schulanlage Engerfeld 23 Heilpädagogische Schule 24 Kinderspielplatz Kloos 25 Freizeit- und Sportanlagen Rheinufer 26 Strandbad 27 Kunsteisbahn 28 Kläranlage 29 Schulanlage Augarten 30 Kindergärten Augarten 31 Kompostierungsanlage Chleigrüt 32 Schifflände 33 Stadtpark-Ost 34 Zollanlage* **Art. 17, Abs. 2, Nr. 34 Zollanlage beschlossen und eingefügt am 20. Juni 2007, genehmigt am 24. Oktober 2007. BNO Rheinfelden 27 Bebauung
3Baustruktur, Baumasse Der Gemeinderat bestimmt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen, des Ortsbild- und des Landschaftsschutzes sowie gemäss den Anforderungen des Einzelfalls die Gebäudehöhen, die Grenz- und die Gebäudeabstände. Gegenüber angrenzenden Zonen sind deren vorgeschriebene Grenzabstände und Gebäudehöhen einzuhalten. Aussenräume
4Aussenraumgestaltung 10 % der Parzellenfläche sind als zusammenhängender, mit standortsheimischen Pflanzen naturnah angelegter Grünraum zu gestal ten und zu pflegen. Als naturnah gelten die bei der Naturschutz zone Freihaltung aufgeführten Aussenraumgestaltungen (Art. 21 Abs. 5 BNO).
5Anrechenbarkeit anderer Grünflächen Verbindliche Schutzbepflanzungen gemäss Ausweis im Bauzonen plan sind ganz, Dachbegrünungen zur Hälfte der begrünten Fläche anrechenbar.
6Autoparkplätze Autoparkplätze sind mit standortsheimischen Bäumen zu bepflan zen. Der Bestand dieser Bäume ist über einen Pflegeplan zu ge währleisten. Lärmempfindlichkeit
7Empfindlichkeitsstufe III, Regionalspital II. BNO Rheinfelden 28 Überlagerungszonen und -vorschriften Siedlung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.