Art. 14 · Arbeitszone II: Gewerbe
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 21 · Original-PDF
Nutzungen
1Zulässige Nutzungen a Gewerbliche Produktionsbetriebe. b Werkhöfe. c Lagerbauten, soweit sie für die Produktion notwendig sind. d Fachmärkte, Eingrenzung gemäss Art. 24 BNO. e Büros. f Wohnungen, soweit sie für die Überwachung der Betriebe notwendig sind.
2Ausgeschlossene Nutzungen a Verteilzentren. b Einkaufszentren. Ausnützung
3Ausnützungsziffer Frei. BNO Rheinfelden 21 Grenzabstand
4Grenzabstand ½ Gebäudehöhe, mindestens 2 m für Arbeitsbauten, mindestens 3 m für bewohnte Bauten.
5Gebäudehöhe 20 m, unter Vorbehalt einer bereichsweise geminderten Gebäude höhe gemäss der im Bauzonenplan eingetragenen Überlagerungs zone Bauhöhenbeschränkung.
6Ausnahmen Gebäudehöhe Ausnahmen bei der Gebäudehöhe sind möglich für betrieblich un entbehrliche Bauteile, sofern dadurch keine öffentlichen und nach barrechtlichen Interessen verletzt werden. Im Einzelfall entscheidet der Gemeinderat. Aussenräume
7Aussenraumgestaltung 10 % der Parzellenfläche sind als zusammenhängender, mit standortsheimischen Pflanzen naturnah angelegter Grünraum zu gestal ten und zu pflegen. Als naturnah gelten die bei der Naturschutz zone Freihaltung aufgeführten Aussenraumgestaltungen (Art. 21 Abs. 5 BNO).
8Anrechenbarkeit anderer Grünflächen Verbindliche Schutzbepflanzungen gemäss Ausweis im Bauzonen plan sind ganz, Dachbegrünungen zur Hälfte der begrünten Fläche anrechenbar. Lärmempfindlichkeit
9Empfindlichkeitsstufe III. BNO Rheinfelden 22
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.