Art. 14a · Arbeitszone IIa: Feldschlösschen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 23 · Original-PDF
1Die Arbeitszone Feldschlösschen dient dem Erhalt und der Weiterentwicklung des Brauereibetriebs. Zweck
2In der Arbeitszone Feldschlösschen sind die bestehende Brauerei (inkl. Logistik), mit der Getränkeherstellung verbundene gewerbliche Nutzungen, Gastronomiebetriebe und Nutzungen mit hohem Güterverkehr zulässig. Verkaufsgeschäfte bis 1'000 m2 Verkaufsfläche für Produkte, die durch ansässige Betriebe hergestellt werden, sind gestattet. Nutzungen
3Für die Arbeitszone Feldschlösschen gilt ein Gesamtkontingent an Last- und Lieferwagenfahrten von maximal 290 Fahrten pro Tag (DTV)1, das proportional zur anrechenbaren Grundstücksfläche auf die einzelnen Teilareale verteilt wird. Durch Dienstbarkeitsverträge können Teilkontingente innerhalb der Arbeitszone Feldschlösschen verschoben werden, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. DTV
4Der historische Bestand darf durch neue Bauten und Anlagen in seinen Schutzzielen, seinem Charakter und seiner Wirkung nicht beeinträchtigt werden. Sicherung historischer Bestand
5Bewilligungsvoraussetzung für neue Bauten und Anlagen sind: Anforderungen a gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume, b gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild, c gutes Zusammenwirken mit dem historischen Bestand hinsichtlich Bauform, Staffelung der Bauten, Fassadengliederung, Gebäude- und Dachform sowie Materialisierung und Farbgebung. Gesamthöhen
6Die zulässigen Gesamthöhen richten sich nach den Einträgen im Bauzonenplan. Im Gebiet westlich der Feldschlösschenstrasse kann der Gemeinderat eine Gesamthöhe bis maximal 30 m bewilligen, sofern die Gesamthöhe mit den Bestimmungen des verwaltungsrechtlichen Schutzvertrags2 vereinbar ist und eine Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege vorliegt.
7Es sind hochwertige, auf die jeweilige Gebäudenutzungen abgestimmte Aussenräume zu schaffen, die den Bedürfnissen der Aussenräume 1DTV durchschnittlicher Tagesverkehr 2 Feldschlösschen Schutzvertrag 2022 vom 29.07.2022/17.08.2022. Der Vertrag ist auf
dem Stadtbauamt Rheinfelden einsehbar. BNO Rheinfelden 23 Nutzenden (z. B. Arbeitnehmende, Besuchende), der Ökologie und der klimagerechten Siedlungsentwicklung Rechnung tragen. Historische Anlagen (z. B. Biergarten, Kastanien-Alleen) sind, sofern möglich, aufzuwerten bzw. wiederherzustellen. Grünraum 8 10% der Parzellenfläche sind als zusammenhängender, mit standortheimischen Pflanzen naturnah angelegter Grünraum zu gestalten und zu pflegen. Als naturnah gelten die bei der Naturschutzzone Freihaltung aufgeführten Aussenraumgestaltungen (Art. 21 Abs. 5 BNO). Schutzbepflanzung
9Verbindliche Schutzbepflanzungen gemäss Festlegung im Bauzonenplan sind ganz, Dachbegrünungen zur Hälfte an den Grünraum gemäss Abs. 8 anrechenbar. Neubauten
10Neue Gebäude, eingreifende Erneuerungen, Umgestaltungen und Erweiterungen sind in einem qualitätssichernden Verfahren (z. B. Workshopverfahren, Studienaufträge, Wettbewerbe) zu erarbeiten. Dabei sind der Stadtrat, der Beirat Stadtgestaltung und die kantonale Denkmalpflege in geeigneter Weise miteinzubeziehen. Die Bauprojekte haben den erhöhten gestalterischen Anforderungen gemäss Abs. 5 und 7 zu genügen. BNO Rheinfelden 24
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