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Art. 13 · Arbeitszone I: Dienstleistungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 20 · Original-PDF
Nutzungen
1Zulässige Nutzungen a Bauten und Anlagen für alle dienstleistungs- und verkaufsbezogenen Aktivitäten, eingeschlossen Kultur, Bildung, Sport, Freizeit, Restauration und Kommunikation. Eingrenzung der Einkaufszentren und Fachmärkte siehe unter
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.